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März 2023

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Für Sie als Website-Eigentümer, ist es wichtig die Zustimmung Ihrer Besucher aus der EU zu Cookies einzuholen und zu speichern.

Das Opt-Out ist in Deutschland in diesem Bereich noch gängig und zulässig. Webseitenbetreiber, die Cookies nutzen oder Besucherdaten anderweitig auswerten, haben jedoch die Pflicht, ihre eigene Widerspruchslösung auf der Seite einzubinden und sollten einen Hinweis und Link zum Opt-Out in ihre Datenschutzerklärung aufnehmen. Die Mehrzahl der europäischen Länder hat sich jedoch für ein Opt-In-Modell entschieden, sodass Webseitenbetreiber mit dieser Lösung auf der sichereren Seite stehen, um Abmahnungen vorzubeugen.

Wir können Ihnen, als eRecht24 Premium Kunde, eine Consent-Lösung von Usercentrics anbieten, das für viele Webseiten unabhängig von einem CMS eine Einwilligung abfragt.
Sprechen Sie mit uns.

 

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